Dienstag, 12. Juni 2012

Sterbehilfe an der Mutter: Drei Jahre für Sohn


Sterbehilfe an Mutter: Drei Jahre für Sohn 

(12.06.2012) Ein Fall an der Grenze des Rechts: Wegen Sterbehilfe an seiner Mutter, die jahrelang im Wachkoma lag, muss ein 26-jähriger Mann für drei Jahre ins Gefängnis. Dass der junge Mann aus Mitleid gehandelt hat, nahm ihm das Gericht ab - es spielte bei dem Urteil aber keine Rolle.

 

Mal abgesehen davon, daß ein online Medienbericht nicht alle Informationen liefert um ein für sich selbst tragbares und eigenverantwortliches Urteil zu bilden und daher meine folgenden Ansichten  mit Vorbehalt geäussert sind, möchte diese Dennoch zum Ausdruck bringen.

 

Dieses Urteil ist ein Skandal, Eine Rechtsprechung die ein solches Urteil zulässt ist asozial und Menschen verachtend. 

 

Was sind die Fakten?

 

1. Eine  Frau liegt seit sechs Jahren im Wachkoma!

 

2. Die Ärzte bescheinigen keinerlei Chance auf Heilung aus medizinischer Sicht!

 

3. Der Sohn dieser Frau beendet die Situation durch aktive Sterbehilfe!

 

Das bedeutet der junge Mann (mit 26 bist nicht wirklich immer standfest im Leben) hat sich höchstwahrscheinlich Wochen und Monate mit dieser Enscheidungsfindung rumgeplagt. Er konnte niemanden wirklich um Rat fragen, schon garnicht öffentliche Stellen ohne sofort angezeigt zu werden, Er musste das alles also mit sich selber ausmachen. Eine große psychische Belastung. 

 

Dann, nach dem psyichischen Entscheid musste er Die Sache auch noch selbst durchführen. Die eigene Mutter töten? -  nein, befreien von ihren Leiden <-- aus neutraler Sicht, aber aus Sicht des Sohnes? Da ist es ihm das er seine Mutter tötet, trotz der Überzeugung das Richtige zu tun. 

 

Und dann muss er die unbestritten notwendigen Ermittlungen der Behörden zum Sachverhalt über sich ergehen lassen. Eine Zeit in der ihn Selbstzweifel plagen wie man sich es als nicht Beteiligter nicht einmal vor zu stellen vermag.

 

Der junge Mann und Sohn muss damit sein Leben lang klarkommen, es verarbeiten und sich entsprechen konditionieren, Allein mit dem ständigen Bewusstsein seine Mutter getötet zu haben, trotz der Überzeugung der Richtigkeit, zu leben ist nahezu unvorstellbar.

 

Ob das Gericht dem jungen Mann abnahm aus Mitleid gehandelt zu haben ist dabei völlig unerheblich. Ob der Richter Verständnis hat für die Tat interessiert niemanden, wahrscheinlich nicht mal das Gericht. 

 

Es ist das Gesetz, das solch ein Urteil erzwingt... (ob das nun wirklich erzwungen ist oder ob das Gericht seinen Ermessensspielraum einfach nicht nutzte ist hierbei offen, denn es entzieht sich meiner Kenntnis) ... welches hier auf dem Prüfstand steht. Und meines Erachtens ist ein solches Gesetz, ein solches Urteil Menschen verachtend, skandalös und in meinem Rechtsempfinden eine ethische Ungerechtigkeit.

 

Der junge Mann hätte nicht Bewährung erhalten müssen (möglicher Ermessensspielraum?) oder einen Freispruch. Er hätte erst gar nicht angeklagt werden dürfen. Wenn er angeklagt wird dann wegen Mord und das lag hier einfach nicht vor. 

 

In meinem Verständnis hätte dem jungen Mann bereits mit Aufnahme der Ermittlungen zum Sachverhalt eine intensive psychologische Betreuung zuteil werden müssen. Über den Abschluss der >Ermittlungen hinaus. Die kosten dafür sind unzweifelhaft vom Staat zu tragen. denn der ist letztlich eben aufgrund dieser ehrlosen Rechtsauffassung der Schuldtragende das dieser junge Mann so handeln musste wie er handelte und keinen anderen Ausweg sah.

 

Ich spreche diesem jungen Mann meine Hochachtung vor seinem Mut aus,

 

 - den Mut diese Aktion aus der Notlage raus zu machen , sicherlich um der rechtlichen Konsequenzen wissend.

 

 - die Bereitschaft aus Liebe zur Mutter die Konsequenzen der herrschenden Rechtslage zu ertragen und den Mut damit im eigenen Leben klar zu kommen, 

 

Jeder aber, der diesen jungen Mann meint verurteilen zu müssen, dem wünsche ich .... Nein, das schreibe ich besser nicht, das denke ich nur,


 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen