Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der
politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere
Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die
Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft
geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder
nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den
Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder
dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den
Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher
Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch
eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese
Parteien.
(4) Über die Frage der
Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher
Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Vorab: Ich habe weder Jura studiert,
noch war in meiner beruflichen Laufbahn wirklich juristisch beansprucht. Ich
bin ein Laie, wenn auch in Teilen ein informierter Laie, aber eben nur ein
Laie. Die von mir hier eingebrachten Ansichten sind, so sie denn eine
Rechtsrelevanz beinhalten, lediglich ein Meinungsbild ohne irgendeinen
Absolutheitsanspruch.
Die SPD, mit federführendem Anspruch,
aber auch mehrheitlich die Grünen und nicht zuletzt die Linke – in direkter
Nachfolge der SED stehen also für ein Verbotsverfahren der AfD ein.
Dafür suchen und propagieren sie auch verschiedene
sogenannte NGOs.
Soweit die erklärte Zielsetzung. Verbot der AfD
Das oben angeführte Gesetz im GG nach
Paragraph 21 ist da meines Erachtens und Verständnisses recht klar und
eindeutig, und würde nach offensichtlicher Rechtslage keine Möglichkeit
zulassen die ein Parteienverbot erlauben würde.
Warum sollte (aus Sicht der Betreiber
eines Verbotes) also die AfD so unbedingt verboten werden?
Die Argumentation dafür:
1. Die AfD verfolgt die Ziele des
Nationalsozialismus
2. Sie ist in ihrer Zielsetzung rassistisch,
homophob, antiislamisch, genderfeindlich, ausländerfeindlich sozialfeindlich,
frauenfeindlich.
3. antidemokratisch, und bestrebt die
Grundsätze unserer Demokratie aus zu hebeln um sie letztendlich ab zu schaffen.
4. Dazu kommen diverse andere Vorwürfe
(Reichsdeutsche Ansprüche) die Aufgrund der vorherigen nicht weiter ins Gewicht
fallen.
Gegenargumentation:
Seit Bestehen des zählungsfähigen 4.
Deutschen Reiches. Kaiserreich, Weimarer Republik, drittes Reich, spricht man
von allgemein in einer Art *politsprech* von den drei deutschen Reichen.
In der numerischen Reihenfolge wäre dann die BRD als Rechtsnachfolge das vierte
Reich wenn auch mit riesige erzwungenen Landverzichten (bedingungslose
Kapitulation 1945
Diese numerische Reichsaufzählung ist allerdings,
meines Erachtens mindestens fragwürdig,
war doch das Reich Otto des ersten ein
Anderes als das vom Sachsenschlächters Karl der Große. Und wieder anders die
Vielstaaterei von Erbfolge- und klerikale Kleinstaaten die in ihren Auswüchsen
manchmal nur eine Burg und zwei Dörfer umfassten. Über die Zeit der Königreiche
und Fürstentümer die im Kern, die heutigen Bundesländer in etwa umfassten. Aber
das ist ein anderes Thema
Im Bundestag und ihren Zuträgern die
angeblichen NGOs kursiert in Ihrer Neusprech Philosophie die
Begrifflichkeit “unsere Demokratie“. Das An sich schon ein Paradoxon der
Staatsfeindlichkeit ist. Wenn ich von “unserer“ Demokratie spreche, dann
schließe ich alles aus, was nicht konform eben konträr zu meiner Auffassung von
Demokratie sich zu behaupten sucht. Da nun diese Begrifflichkeit in ihrer
Betonung und Relation, in der 70jährigen Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland recht Neu ist, weniger als 10 Jahre greift meine Argumentation
komplett. Unsere, sprich Ihre Demokratie ist nicht zwangsläufig die Demokratie
der Gründerväter des GG und ursprünglichen Bundesgesetze. Nimmt man nun die vielen
Einsprüche und Aufhebungen von Erlassen, Gesetzen, Verordnungen, etc. die durch
das BVG gestoppt wurden besonders in den letzten 10 Jahren, die aus der Feder
der jeweiligen Regierungs-Koalitionen entsprungen sind, dann erkennt man den
tatsächlichen Wert derer Demokratie und deren relativ häufig auftretenden
Verfassungsfeindlichkeit.
Deren Demokratie-Verständnis ist ganz
sicher nicht mein Demokratie-Verständnis.
Deren Demokratie ganz sicher nicht die
meine… und deren Begriffsverständnis nicht das meine. Sie heißen meine
politische Agenda ß das wollt ich immer schon mal sagen,
Nazi, rassistisch, und was weiß ich noch, für schwachsinnige Unterstellungen,
die allein auf Grund meiner Familiengeschichte undenkbar sind. Und ich nenne
sie die so argumentieren Linksfaschisten, und Anwender der ENGOZ Politologie aus
Orwell 1984 was ja auch nachweislich geschieht. In einer echten Demokratie
schützt das Grundgesetz den Bürger vor Unbill des Staates, In den Demokratie
werden die Staatsorgane vor den Bürgern geschützt.
Es liegt die Vermutung nahe das der
Paragraph zum Schutz der Demokratie Artikel 20 GG in naher Zukunft so
abgeändert wird das es den Machtapparat und seine Zuträger alle Wege gegen den
Bürger erschließt. Ich nenne das Faschismus nach oben bezeichneten Buch.
Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie
wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt
Wie ich die Angehörigen der Linken allgemein in der aktuellen Regierungskoalition
sowie 2/3 der SPD, 4/5 der Grünen und 2/3 der Linken einschätze würde es dahin
gehend umgewandelt werden… (Alle Staatsgewalt geht vom Bundestag aus,
gewählt von wahlberechtigten Bürgern, etc. etc.) Und wer wahlberechtigt ist
bestimmt natürlich der Bundestag
(3) Die Gesetzgebung ist an die
verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt,
diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Und schon ist jeder Widerstand per se
ein Widerstand gegen die, diese Politik schaffen und jede Opposition Makulatur.
Dazu baut man das BVG, wie gerade versucht, personell entsprechend um
Die zweitgrößte Partei kann nicht mal
einen stellvertretenden Bundestagspräsidenten stellen. Alle anderen aber schon.
Und so stellt eine Partei mit 20% keinen Kandidaten für das BVG eine 11% Partei
aber gleich zwei Kandidaten, wovon eine Person nach eigenen Aussagen gegen die
Verfassung argumentiert. ß Das ist “unsere Demokratie“.
Nein das ist die Demokratie nach
Orwell 1984.
Nun hat das diesmal nicht so geklappt
wie die Linke als Gemeinschaft über die Parteien hinweg kartellartig
ausbaldowert hatte. Doch seid ohne Sorge das war nur ein kleiner Rückschlag.
Sie werden so weitermachen, solange Gesetze durchboxen bis sie die Kontrolle
auch über das BVG haben, genauso wie eine Frau Faser den Verfassungsschutz zum
Instrument ihrer mehrfach nachweislich Verfassungsfeindlichen Politik machte.
Und so werden die Instrumente geschaffen werden die AfD einem Verbot zu
unterwerfen.
Gesetze können geändert werden auch
das Grundgesetz. Meines Erachtens liegt das aber auch im GG selbst verankert.
Bei, ich glaube, allen Artikeln steht am
Ende – näheres regelt ein Bundesgesetz –
Und genau dieser Zusatz hebelt alle
Artikel wieder ein Stückweit aus. Es ging und geht in der Politik nicht um Gut
und Böse, ging es nie. Es ging und geht immer nur um Macht.
Die AfD ist keine Neue, in der Welt bisher
nie da gewesene Partei des Guten, der Rechtschaffenheit geprägt durch wahren
Glauben und reiner Engelsgleicher Gutmütigkeit
Nein, letztendlich sind die
überwiegende Mehrheit der Abgeordneten ehemalige konservative CDUler, bestes Beispiel
ein Herr Gauland der viele Jahre, auch als Abgeordneter der CDU zugehörig war. Dann
gibt es dort die Gruppe der Bundes- und der Lokal-Patrioten. Stichwort
Nationalbewusstsein, aber oft auch nur auf das Bundesland beschränkt aus dem
sie stammen oder sich zumindest beheimatet fühlen, meiner Einschätzung aus
eigenen Beobachtungen und Gesprächen haben diese mit den, von der linken
propagierten Nationalsozialistischen Ideologie so viel zu tun, wie die
Angehörigen der Hopi mit einem Atomraketensilo in Indien.
Und ja, es gibt sicherlich auch eine
kleine, doch eher unbedeutende, Gruppe AfDler die seit Jahren längst geläutert mal
die Neonaziszene gestreift haben. In etwa so, wie eben ein heutiger SPD
-Vorsitzender und Bundesfinanzminister die Antifa, eine terroristische und antidemokratische
Struktur immer noch hochjubelt. Die Partei und Bundestagsspitze gehört nicht
dazu.
Viele Angehörige der NSDAP, der SS und
SA waren prominente Entscheidungsträger von SPD, CDU, Grüne … wie viele der
Spitze in der AfD waren doch gleich mit ähnlicher Qualifikation ausgestattet?
Resümee:
Es wird trotz alledem zu einem
Parteienverbot für die AfD in dieser Legislaturperiode kommen. Das kann nur
verhindert werden, wenn diese Koalition vorher krachend und skandalös zusammenbricht
(meine persönlich größte und das durchaus berechtigte Hoffnung)
Oder uns diese Regierung gemeinschaftlich
mit Brüssel in einen neuen Krieg gegen Russland führt.
Wahnsinnig genug wären sie
Dann spielt ein AfD - Verbot auch
keine Rolle mehr. Dann ist Zappenduster in Deutschland
Mein Rechtsverständnis von Demokratie schließt
ein Verbot der AfD im Sinne demokratiefeindlicher Absichten zweifelsfrei aus
und das in allen politischen, moralischen Fragen. Insbesondere weil die AfD ja
weder auf Landes- noch Bundesebene je Regierungsarbeit leisten konnte.
Bei der aktuellen Koalition, bei der SPD
und den Grünen und der Linken finde ich diese Thematik zumindest als
Diskussionsgrundlage da schon eher angebracht.
Aber auch hier… rede ich nicht von
einem Parteienverbot. Von strafrechtlicher Relevanz bei Einzelnen aber durchaus.