Was ist ein Rechtsstaat? – So eigene Gedanken gemixt
aus Geschichte, variablen politischen Standpunkten rein subjektiver Eigensicht
und Rückschlüssen ohne Anspruch auf Wahrheit, und schon gar nicht absolute
Wahrheit für jedermann geltend.
1.
Ein Staat der auf einer bestimmten, vor Gründung
bestimmten Grundgesetzlichen Ebene aufgebaut ist. <---
(überarbeitungsbedürftig)
2.
Ein Rechtsstaat hat eine mehrheitliche 2/3
anerkannte Rechtsstaatliche Grundlage die jeweils einzeln erarbeitet und
abgesegnet ist durch ein souveränes gewähltes Parlament. ← (Erweiterung)
So jedenfalls formuliere ich Rechtsstaatlichkeit. Ist das
falsch? Es mag vielleicht mögliche Erweiterungen geben die die Aussage besser
definiert, aber grundsätzlich sehe ich diese Formulierung, die meinem
Verständnis eines Rechtsstaates entsprechen, als korrekt und richtig an!
Ist die Bundesrepublik Deutschland ein Rechtsstaat?
1.
Hat die BRD, oder hatte sie einmal eine wie oben
beschriebene vorbestimmte Rechtsgrundlage nach den benannten Bedingungen?
Ohne in die alberne und peinliche
Reichsbürgerkiste zu steigen und ein Großdeutsches Reich in den Grenzen... bla,
bla, bla.
Von diesem Unsinn abgesehen, ist
dennoch die Frage der ursprünglichen Rechtsstaatlichkeit tatsächlich zu
verneinen.
Natürlich ergibt sich nicht
deswegen automatisch ein deutsches Reich oder gar Königreich wie es von einigen
wirklich Gestörten ausgerufen wird mit selbstgefertigten Briefmarken Ausweisen
Reichskanzlern und Königshäusern, welche Alle unter dem Sammelbegriff
Reichsbürger fallen.
Dies ist tatsächlich nur ein
Sammelbegriff für in der Mehrheit harmlose Spinner. Natürlich gibt es auch
nicht ganz ungefährliche in dieser Gruppierung die aber eher der rechtsextremen
und da der Gewaltbereiten Ecke zu zuordnen sind.
Das Deutsche Reich hat 1945
kapituliert. Ob diese Kapitulation eine militärische war, oder eine politische
ist dabei völlig nebensächlich. Das Deutsche Reich, das 3. Reich,
Großdeutschland, wie auch immer man es bezeichnen mag war nicht mehr
handlungsfähig. Die Macht, militärisch, politisch, wirtschaftlich, in allen
Bereichen lag in der Hand der Siegermächte. Ob ein Gauleiter, ein Parteioberer
der NSDAP der Bürgermeister von beispielsweise Essen oder von München oder
Emden dagegen protestiert hätte oder nicht. Es hätte nichts geändert zumal aufgrund
der Machtverhältnisse alle Amtsträger ihres Postens enthoben waren, meist sogar
in Haft genommen. Das Deutsche Reich war nicht eigenständig handlungsfähig und
bar jeder Souveränität. Und somit aufgelöst. Die Besatzungsmächte klüngelten
ihre Besatzungszonen aus ohne Rücksichten deutsche Interessen und waren die absoluten
Herrscher innerhalb ihrer Zone. Das betraf die legislative, die exekutive und
ebenso die Judikative, politische gar nationale deutsche Interessen hatten
keinen Einfluss auf die Bedingungen in der jeweiligen Zone.
Nun waren die Besatzungszonen eben
was sie waren Besatzungszonen eine Rechtsstaatlichkeit wurde damit auch nicht
erhoben oder irgendwie bezweckt noch beabsichtigt.
Das waren die Bedingungen bevor
die Neustrukturierung eines Neuen, anderen Deutschlands überhaupt als
Denkmodell zum Tragen kam.
Soweit mir die
Entstehungsgeschichte der Bundesrepublik bekannt ist begab es sich das die
Westmächte mit Politikern der Weimarer Republik, aber auch Eliten aus Wehrmacht
und des dritten Reiches, sofern ihnen persönlich keine Verbrechen im Sinne der
Rechtsprechung der Siegermächte vorgeworfen werden konnte.
Diese Männer entwarfen dann
Modelle einer möglichen Teilsouveränen Verwaltung die den Siegermächten
vorgelegt wurden und von diesen dann genehmigt, mit Abänderungen bedacht, oder
auch abgelehnt wurden. Was auch immer an eine solche Verwaltung übertragen
wurde durfte nur nicht den Besatzungsstatus und die daraus erhobenen Rechte
relativieren oder gar beeinträchtigen
Das Deutschland der Siegermächte
sollte eine Art Vasallenstaat, eben jener Siegermächte sein, das die rein
deutschen Angelegenheiten verwaltete, natürlich im Interesse dieser Mächte.
Eine verfassungsgebende Kommission
bildete sich aus diesen Leuten, welche allesamt ausnahmslos von den
Beratungsmächten überprüft und zugelassen werden mussten. Diese entwarfen dann
das Grundgesetz und weiterführende Gesetze zur Wahl des 1. Bundestag diese
Vorlagen sollten für alle Besatzungszonen gelten. Wurden aber aus diversen,
heute nicht mehr wichtigen <gründen von der sowjetischen Besatzungsmacht
abgelehnt. Zumal in Berlin dasselbe galt, wenn auch im kleineren Maßstab so kam
es dann wie es kommen musste zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland, in
den westlichen Besatzungszonen. Daraus erfolgte die Gründung der DDR durch, eine
der Sowjetischen Besatzungsmacht höriger Roten Elite deutscher Menschen. Daraus
und anderen Weltereignissen und unnachsichtiger Führer beider Wertesysteme
verschärfte sich der kalte Krieg bis hin zum Nato Doppelbeschluss. 1976
Und immer noch galt das
Besatzungsrecht. Völkerrechtlich war Deutschland seit 1945 kein souveräner
Staat, sondern immer noch ein in Besatzungszonen aufgeteiltes Land. Und will
man es genau nehmen ist es das bis heute. Rein vom Kriegsrecht her könnte Trump
einem ranghohen amerikanischen Offizier befehlen Merkel des Amtes zu entheben
und sie im Hofe des Bundeskanzleramtes zu erschießen. Natürlich ist das Umsetzen
einer solchen Aktion utopisch. Kaum ein US-amerikanischer höherer Offizier
würde dem wohl so einfach Folge leisten. Von den weltweiten Protesten auf allen
Ebenen mal ganz abgesehen. Es ist im Prinzip die gleiche Idiotie wie der
Reichsbürgerquatsch. Völkerrechtlich tatsächlich begründet oder nicht.
Deutschland hat heute seine
Souveränität, Innen- wie Außenpolitisch obwohl wir, Völkerrechtlich
tatsächlich, ohne entsprechende Friedensverträge immer noch mit der ganzen Welt
im Krieg liegen.
Die aktuelle Sachlage und der
aktuelle Umgang und Handhabung ist eine andere.
Doch zurück zum Rechtsstaat.
Damals baute diese Kommission eine Art Verfassungsähnliches Grundlagenpapier
das dann von den Besatzungsmächten abgesegnet Grundgesetz benannt wurde.
Verfassung ging nicht, denn dieses Papier wurde im Volke weder diskutiert noch
zur Abstimmung gebracht.
Und auch heute haben wir noch
immer keine Verfassung. Auch wenn das Besatzungsstatut faktisch aufgehoben ist.
Und die Besatzungstruppen weitgehend abgezogen wurden. Gilt immer noch das
Grundgesetz. Zumindest auf dem Papier. Von einem Rechtsstaat zu sprechen ist
also rein Völkerrechtlich zumindest schwierig. Ich behaupte sogar nicht
gegeben. Aber ich würde es wohl weniger eng werten würden die Bundesgesetze und
Verordnungen eben diesen Grundlagen des GG nicht noch bis zum Exzess widersprechen.
Das Polizeigesetz ist
Beispielgebend, der nächste Schritt wären Notstandsgesetze. Nicht angewendet
gegen Staatsfeinde innere uns Äußere die das Land und seine Menschen bedrohen.
Oder wenigstens erklärten Terroristen die den bewaffneten Kampf suchen. Nein
gegen Kinder Jugendliche Männer und Frauen Rentner, Normalbürger die einfach
Angst haben, begründete Ängste um die Umwelt Mensch Tiere Zukunft vor eben Menschen
verachtende >Betriebe wie RWE
und Monsanto um nur zwei zu
nennen.
Die Polizeigesetze setzen jedes Grundrecht
faktisch und tatsächlich außer Kraft und lassen den offenkundigen Übergriffen
der polizeilichen Eingreiftruppen bei friedlichen Demonstrationen freie Hand
bei der Terrorisierung der Menschen die es wagen ihre Ängste öffentlich zu
zeigen. Denn Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.. Was daraus folgte wissen wir.
Es gibt viele Gesetze meines
Erachtens die eklatant im Widerspruch zu den Grundrechten stehen. Allein darum
fällt es mir schwer, nein ist mir nicht möglich von einem Rechtsstaat
zusprechen. Bananenrepublik mag ja etwas harsch sein im Vergleich zu bestimmten
anderen Staaten aber ich vergleiche nicht Staaten sondern Anspruch und
Wirklichkeit und da, da ist Bananenrepublik noch eine freundliche Umschreibung.
Dies hier ließe sich an hunderten
von Beispielen noch ausarbeiten auf unzähligen Gebieten. Doch was würde am
>Ende dabei raus kommen? Grundsätzlich dasselbe, allerdings würde ich mich
zu Aussagen hinreißen lassen die dann strafrechtlich relevant wären.
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