Samstag, 12. Juli 2025

AfD Verbot und die umgebende Atmosphäre aus Politik, Kalkül, Hass, Angst, Machenschaften


 

Text Box: Videobox
https://www.youtube.com/watch?v=3ETDeRnwQxA
https://www.youtube.com/watch?v=OPFwv5sy51E&t=31s
https://www.youtube.com/shorts/OR_4lgGH0UY
https://www.youtube.com/watch?v=4Fp9frQmT20
https://www.youtube.com/watch?v=0r43IW5XG30 

Was die Wahlen für ganz Deutschland bedeuten                
Verbot
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21 

(1)   Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben. 

(2)   Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3)   Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4)   Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

 

Vorab: Ich habe weder Jura studiert, noch war in meiner beruflichen Laufbahn wirklich juristisch beansprucht. Ich bin ein Laie, wenn auch in Teilen ein informierter Laie, aber eben nur ein Laie. Die von mir hier eingebrachten Ansichten sind, so sie denn eine Rechtsrelevanz beinhalten, lediglich ein Meinungsbild ohne irgendeinen Absolutheitsanspruch.

Die SPD, mit federführendem Anspruch, aber auch mehrheitlich die Grünen und nicht zuletzt die Linke – in direkter Nachfolge der SED stehen also für ein Verbotsverfahren der AfD ein.

Dafür suchen und propagieren sie auch verschiedene sogenannte NGOs. 

Soweit die erklärte Zielsetzung. Verbot der AfD 

Das oben angeführte Gesetz im GG nach Paragraph 21 ist da meines Erachtens und Verständnisses recht klar und eindeutig, und würde nach offensichtlicher Rechtslage keine Möglichkeit zulassen die ein Parteienverbot erlauben würde.

Warum sollte (aus Sicht der Betreiber eines Verbotes) also die AfD so unbedingt verboten werden?

Die Argumentation dafür: 

1.      Die AfD verfolgt die Ziele des Nationalsozialismus 

2.      Sie ist in ihrer Zielsetzung rassistisch, homophob, antiislamisch, genderfeindlich, ausländerfeindlich sozialfeindlich, frauenfeindlich. 

3.      antidemokratisch, und bestrebt die Grundsätze unserer Demokratie aus zu hebeln um sie letztendlich ab zu schaffen.

4.      Dazu kommen diverse andere Vorwürfe (Reichsdeutsche Ansprüche) die Aufgrund der vorherigen nicht weiter ins Gewicht fallen.

Gegenargumentation:

Seit Bestehen des zählungsfähigen 4. Deutschen Reiches. Kaiserreich, Weimarer Republik, drittes Reich, spricht man von allgemein in einer Art *politsprech* von den drei deutschen Reichen. In der numerischen Reihenfolge wäre dann die BRD als Rechtsnachfolge das vierte Reich wenn auch mit riesige erzwungenen Landverzichten (bedingungslose Kapitulation 1945

Diese numerische Reichsaufzählung ist allerdings, meines Erachtens mindestens fragwürdig,

war doch das Reich Otto des ersten ein Anderes als das vom Sachsenschlächters Karl der Große. Und wieder anders die Vielstaaterei von Erbfolge- und klerikale Kleinstaaten die in ihren Auswüchsen manchmal nur eine Burg und zwei Dörfer umfassten. Über die Zeit der Königreiche und Fürstentümer die im Kern, die heutigen Bundesländer in etwa umfassten. Aber das ist ein anderes Thema

Im Bundestag und ihren Zuträgern die angeblichen NGOs kursiert in Ihrer Neusprech Philosophie die Begrifflichkeit “unsere Demokratie“. Das An sich schon ein Paradoxon der Staatsfeindlichkeit ist. Wenn ich von “unserer“ Demokratie spreche, dann schließe ich alles aus, was nicht konform eben konträr zu meiner Auffassung von Demokratie sich zu behaupten sucht. Da nun diese Begrifflichkeit in ihrer Betonung und Relation, in der 70jährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland recht Neu ist, weniger als 10 Jahre greift meine Argumentation komplett. Unsere, sprich Ihre Demokratie ist nicht zwangsläufig die Demokratie der Gründerväter des GG und ursprünglichen Bundesgesetze. Nimmt man nun die vielen Einsprüche und Aufhebungen von Erlassen, Gesetzen, Verordnungen, etc. die durch das BVG gestoppt wurden besonders in den letzten 10 Jahren, die aus der Feder der jeweiligen Regierungs-Koalitionen entsprungen sind, dann erkennt man den tatsächlichen Wert derer Demokratie und deren relativ häufig auftretenden Verfassungsfeindlichkeit. 

Deren Demokratie-Verständnis ist ganz sicher nicht mein Demokratie-Verständnis.

Deren Demokratie ganz sicher nicht die meine… und deren Begriffsverständnis nicht das meine. Sie heißen meine politische Agenda ß das wollt ich immer schon mal sagen, Nazi, rassistisch, und was weiß ich noch, für schwachsinnige Unterstellungen, die allein auf Grund meiner Familiengeschichte undenkbar sind. Und ich nenne sie die so argumentieren Linksfaschisten, und Anwender der ENGOZ Politologie aus Orwell 1984 was ja auch nachweislich geschieht. In einer echten Demokratie schützt das Grundgesetz den Bürger vor Unbill des Staates, In den Demokratie werden die Staatsorgane vor den Bürgern geschützt.

Es liegt die Vermutung nahe das der Paragraph zum Schutz der Demokratie Artikel 20 GG in naher Zukunft so abgeändert wird das es den Machtapparat und seine Zuträger alle Wege gegen den Bürger erschließt. Ich nenne das Faschismus nach oben bezeichneten Buch.  

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 

(1)   Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 

(2)   Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt

Wie ich die Angehörigen der Linken allgemein in der aktuellen Regierungskoalition sowie 2/3 der SPD, 4/5 der Grünen und 2/3 der Linken einschätze würde es dahin gehend umgewandelt werden… (Alle Staatsgewalt geht vom Bundestag aus, gewählt von wahlberechtigten Bürgern, etc. etc.) Und wer wahlberechtigt ist bestimmt natürlich der Bundestag

(3)  Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. 

Und schon ist jeder Widerstand per se ein Widerstand gegen die, diese Politik schaffen und jede Opposition Makulatur. Dazu baut man das BVG, wie gerade versucht, personell entsprechend um

Die zweitgrößte Partei kann nicht mal einen stellvertretenden Bundestagspräsidenten stellen. Alle anderen aber schon. Und so stellt eine Partei mit 20% keinen Kandidaten für das BVG eine 11% Partei aber gleich zwei Kandidaten, wovon eine Person nach eigenen Aussagen gegen die Verfassung argumentiert. ß Das ist “unsere Demokratie“. 

Nein das ist die Demokratie nach Orwell 1984.

Nun hat das diesmal nicht so geklappt wie die Linke als Gemeinschaft über die Parteien hinweg kartellartig ausbaldowert hatte. Doch seid ohne Sorge das war nur ein kleiner Rückschlag. Sie werden so weitermachen, solange Gesetze durchboxen bis sie die Kontrolle auch über das BVG haben, genauso wie eine Frau Faser den Verfassungsschutz zum Instrument ihrer mehrfach nachweislich Verfassungsfeindlichen Politik machte. Und so werden die Instrumente geschaffen werden die AfD einem Verbot zu unterwerfen. 

Gesetze können geändert werden auch das Grundgesetz. Meines Erachtens liegt das aber auch im GG selbst verankert.

Bei, ich glaube, allen Artikeln steht am Ende – näheres regelt ein Bundesgesetz –

Und genau dieser Zusatz hebelt alle Artikel wieder ein Stückweit aus. Es ging und geht in der Politik nicht um Gut und Böse, ging es nie. Es ging und geht immer nur um Macht.

Die AfD ist keine Neue, in der Welt bisher nie da gewesene Partei des Guten, der Rechtschaffenheit geprägt durch wahren Glauben und reiner Engelsgleicher Gutmütigkeit 

Nein, letztendlich sind die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten ehemalige konservative CDUler, bestes Beispiel ein Herr Gauland der viele Jahre, auch als Abgeordneter der CDU zugehörig war. Dann gibt es dort die Gruppe der Bundes- und der Lokal-Patrioten. Stichwort Nationalbewusstsein, aber oft auch nur auf das Bundesland beschränkt aus dem sie stammen oder sich zumindest beheimatet fühlen, meiner Einschätzung aus eigenen Beobachtungen und Gesprächen haben diese mit den, von der linken propagierten Nationalsozialistischen Ideologie so viel zu tun, wie die Angehörigen der Hopi mit einem Atomraketensilo in Indien.

Und ja, es gibt sicherlich auch eine kleine, doch eher unbedeutende, Gruppe AfDler die seit Jahren längst geläutert mal die Neonaziszene gestreift haben. In etwa so, wie eben ein heutiger SPD -Vorsitzender und Bundesfinanzminister die Antifa, eine terroristische und antidemokratische Struktur immer noch hochjubelt. Die Partei und Bundestagsspitze gehört nicht dazu. 

Viele Angehörige der NSDAP, der SS und SA waren prominente Entscheidungsträger von SPD, CDU, Grüne … wie viele der Spitze in der AfD waren doch gleich mit ähnlicher Qualifikation ausgestattet? 

Resümee:

Es wird trotz alledem zu einem Parteienverbot für die AfD in dieser Legislaturperiode kommen. Das kann nur verhindert werden, wenn diese Koalition vorher krachend und skandalös zusammenbricht (meine persönlich größte und das durchaus berechtigte Hoffnung)

Oder uns diese Regierung gemeinschaftlich mit Brüssel in einen neuen Krieg gegen Russland führt.

Wahnsinnig genug wären sie 

Dann spielt ein AfD - Verbot auch keine Rolle mehr. Dann ist Zappenduster in Deutschland

Mein Rechtsverständnis von Demokratie schließt ein Verbot der AfD im Sinne demokratiefeindlicher Absichten zweifelsfrei aus und das in allen politischen, moralischen Fragen. Insbesondere weil die AfD ja weder auf Landes- noch Bundesebene je Regierungsarbeit leisten konnte.

Bei der aktuellen Koalition, bei der SPD und den Grünen und der Linken finde ich diese Thematik zumindest als Diskussionsgrundlage da schon eher angebracht.

Aber auch hier… rede ich nicht von einem Parteienverbot. Von strafrechtlicher Relevanz bei Einzelnen aber durchaus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen